EEG
Einspeisungen nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Die Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH ist als Betreiber eines Stromverteilungsnetzes nach § 15 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG - verpflichtet, Angaben zur Jahresabrechnung für regenerativ erzeugten Strom aus unterschiedlichen Quellen zu veröffentlichen.
Bei der bundesweiten Ausgleichsregelung wird dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Gesamtvergütung abzüglich der vermiedenen Netzentgelte in Rechnung gestellt. Die Zahlen geben die testierte Jahresabrechnung 2007 mit Stand 07. April 2008 wieder, wie sie dem Übertragungsnetzbetreiber gemäß §14a Abs. 3 EEG gemeldet wurden.
Die Tabelle zeigt die nach EEG geförderten Einspeisungen in das Stromverteilungsnetz der Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH nach Energiearten und die an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen im Jahr 2007