Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

EEG
 

Einspeisungen nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

 
Die Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH ist als Betreiber eines Stromverteilungsnetzes nach § 15 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG - verpflichtet, Angaben zur Jahresabrechnung für regenerativ erzeugten Strom aus unterschiedlichen Quellen zu veröffentlichen.
 
Bei der bundesweiten Ausgleichsregelung wird dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Gesamtvergütung abzüglich der vermiedenen Netzentgelte in Rechnung gestellt. Die Zahlen geben die testierte Jahresabrechnung 2007 mit Stand 07. April 2008 wieder, wie sie dem Übertragungsnetzbetreiber gemäß §14a Abs. 3 EEG gemeldet wurden.
 
Die Tabelle zeigt die nach EEG geförderten Einspeisungen in das Stromverteilungsnetz der Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH nach Energiearten und die an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen im Jahr 2007
 
 
EEG-Jahresstatistik 2007 (als PDF-Dokument)